In Anlehnung an §1 Abs. 3 SGB VIII schaffen wir als Jugendhilfeeinrichtung Bedingungen, um junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden bzw. abzubauen. Des Weiteren unterstützen wir Eltern und Sorgeberechtigte bei der Erziehung und tragen dazu bei, positive Lebensbedingungen für die Jungen und ihre Familien zu schaffen bzw. zu erhalten.